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Ja, das Gesetz ist branchenübergreifend, jedoch gibt es spezifische Förderprogramme für besonders betroffene Bereiche.
Das QCG trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Im April 2024 wurde im Rahmen des Aus- und Weiterbildungsgesetzes eine Qualifizierungsoffensive gestartet, um Unternehmen und Beschäftigte gezielt bei der Transformation der Arbeitswelt zu unterstützen. |
Das QCG fördert gezielt die berufliche Entwicklung und den Erwerb neuer Qualifikationen durch finanzielle Zuschüsse. Es unterstützt Unternehmen und Mitarbeiter bei der Bewältigung der digitalen Transformation und stärkt ihre Zukunftsfähigkeit. |
Die Finanzierung erfolgt über Bundesmittel, ergänzt durch Eigenbeiträge der Arbeitgeber und eventuell individuelle Beteiligung der Arbeitnehmer*innen. |
Gefördert werden berufliche Weiterbildungen, Umschulungen und Qualifizierungen, die zukunftsorientierte Fähigkeiten wie digitale Kompetenzen oder Soft Skills vermitteln. |
Ja, das Gesetz ist branchenübergreifend, jedoch gibt es spezifische Förderprogramme für besonders betroffene Bereiche.
Grundsätzlich können Unternehmen aller Branchen und Größen das QCG nutzen. Es gibt keine Beschränkung auf bestimmte Industrien. Wichtig ist, dass die Weiterbildung den Mitarbeitern neue Fähigkeiten vermittelt, die für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens relevant sind, insbesondere in Bezug auf Digitalisierung und technologischen Wandel. |
Das Qualifizierungsgeld ist eine neue Fördermöglichkeit, die im Rahmen der Qualifizierungsoffensive eingeführt wurde. Es richtet sich an Unternehmen im Strukturwandel und unterstützt durch gezielte Weiterbildungen die Fachkräftebasis und die Anpassung an neue Technologien. Anders als bei der klassischen QCG-Förderung können hier auch Weiterbildungen unterstützt werden, die nicht AZAV-zertifiziert sind, sofern sie den strukturwandelbedingten Bedarf nachweisen.
Das QCG fördert Umschulungen und Weiterbildungen, die speziell auf eine berufliche Neuorientierung abzielen. Besonders Berufe mit hohen Beschäftigungschancen und Zukunftsperspektiven stehen dabei im Fokus, um Arbeitnehmer optimal auf neue Herausforderungen vorzubereiten.
Je nach Grund und individueller Vereinbarung können Fördersummen zurückgefordert werden. Im Falle triftiger Gründe gibt es jedoch meist Kulanzregelungen.
Ja, die Mitarbeiter müssen während der Weiterbildung weiterhin entlohnt werden. Das QCG bietet jedoch Lohnkostenzuschüsse, um diese finanzielle Belastung zu verringern. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Unternehmensgröße und der Art der Weiterbildung.
Ja, auch Führungskräfte können durch das QCG gefördert werden. Besonders Schulungen zu Führungstechniken, Change Management oder digitale Führungskompetenzen sind förderfähig, da sie Unternehmen dabei unterstützen, sich auf den technologischen Wandel einzustellen.
Ja, durch Projektarbeiten werden die genauen beruflichen Abläufe analysiert und theoretisch sowie praktisch optimiert, um KI zur Prozessverbesserung einzusetzen.
Ja, durch die individualisierten Inhalte können Mitarbeiter aus verschiedenen Branchen ihre Arbeitsprozesse mit KI-Lösungen verbessern.
Die KI Kompakt Plus Weiterbildung ist auf 15 Wochen in Teilzeit angesetzt. Abweichungen können je nach Anpassung an die neuesten Standards oder individuelle Anforderungen minimal variieren, um die Qualität und Aktualität der Inhalte sicherzustellen.
Die Kompakt Plus Weiterbildung ist speziell auf die alltäglichen Herausforderungen im Beruf und in der Branche zugeschnitten. Ein durchdachter Schwerpunkt liegt dabei auf praxisnahen Lösungen, die direkt im Arbeitsalltag anwendbar sind. Wenn Ihr Unternehmen spezielle Anforderungen oder Bedürfnisse hat, konzipieren wir maßgeschneiderte Weiterbildungsprogramme, die präzise auf Ihre individuellen Herausforderungen abgestimmt sind. Unser Fokus liegt auf praxisorientierten und lösungsfokussierten Ansätzen, die direkt im Arbeitsalltag anwendbar sind. Anstatt generische, theorielastige Angebote zu schaffen, setzen wir auf hochwertige, bedarfsorientierte Weiterbildungen, die einen nachhaltigen Mehrwert für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter bieten.
Zunächst analysieren wir gemeinsam die spezifischen Weiterbildungsbedarfe Ihres Unternehmens. Anschließend können diese Programme gemeinsam mit der QCG-Akademie entwickelt und zertifiziert werden, um die Förderfähigkeit zu sichern.
Es ermöglicht Unternehmen, Schulungen genau auf ihre betrieblichen Anforderungen abzustimmen und gleichzeitig von den Vorteilen des QCG zu profitieren.
Wir begleiten Sie von Anfang bis Ende: von der Analyse Ihrer Anforderungen über die Entwicklung eines maßgeschneiderten Lehrplans bis zur AZAV-Zertifizierung. Dies garantiert eine Weiterbildung, die perfekt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist und gleichzeitig förderfähig ist – maximale Effizienz für Ihr Unternehmen!
Ja, es können zusätzliche Kosten anfallen. Diese stellen jedoch eine lohnende Investition dar, da die Weiterbildung speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt wird und durch Fördermöglichkeiten finanziell unterstützt werden kann. Für eine transparente Klärung der Kosten und Förderoptionen empfehlen wir, mit unseren Beratern in Kontakt zu treten. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihr Unternehmen.
Ja, maßgeschneiderte Weiterbildungsprogramme können für alle Branchen entwickelt werden und richten sich nach den spezifischen Anforderungen des Unternehmens.
Nur zertifizierte Weiterbildungen können durch das QCG gefördert werden. Mit unserer Unterstützung stellen wir sicher, dass alle Anforderungen erfüllt werden.
Die Dauer der Weiterbildung kann stark variieren, abhängig von der Art der Qualifizierung. Es gibt keine festgelegte Mindest- oder Maximaldauer für geförderte Maßnahmen. Wichtig ist jedoch, dass die Maßnahme auf den tatsächlichen Bedarf des Unternehmens abgestimmt ist.
Der Prozess umfasst mehrere Schritte: Zunächst wird der Weiterbildungsbedarf ermittelt, gefolgt von einer Beratung bei der Agentur für Arbeit. Anschließend werden die erforderlichen Unterlagen eingereicht. Nach der Bewilligung kann die Weiterbildung starten. Jeder Schritt wird dabei sorgfältig abgestimmt, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
Einige Wochen. Es wird empfohlen, den Antrag spätestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme zu stellen, um Verzögerungen zu vermeiden.
In der Regel nicht. Anträge müssen vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden.
Die QCG-Akademie übernimmt den gesamten Prozess von A bis Z: Beratung, Prüfung der Fördermöglichkeiten, Antragsstellung und Einreichung aller erforderlichen Unterlagen.
Nur zertifizierte Anbieter nach AZAV. Es ist ratsam, sich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Maßnahme förderfähig ist.
Unternehmen müssen nachweisen, dass die geplante Qualifizierungsmaßnahme die Chancen der Mitarbeiter*innen auf dem Arbeitsmarkt verbessert und deren berufliche Entwicklung fördert. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir die Anforderungen und erarbeiten die notwendigen Nachweise, um die Förderfähigkeit sicherzustellen. Wir leiten anschließend alle Schritte für Sie in die Wege und betreuen den Prozess bis zur erfolgreichen Umsetzung.
Ja, Arbeitgeber können für Mitarbeiter, die an geförderten Weiterbildungen teilnehmen, eine Lohnkostenerstattung erhalten. Wir unterstützen Sie bei der Überprüfung Ihrer Möglichkeiten und übernehmen die Antragserstellung, um sicherzustellen, dass Sie die maximale Förderung erhalten.
In der Regel ist eine nachträgliche Förderung schwierig, Anträge sollten vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Die Weiterbildung muss von einem zertifizierten Bildungsträger durchgeführt werden. In der Regel werden Träger anerkannt, die nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sind. Es ist ratsam, sich bei der Auswahl des Anbieters beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Weiterbildung förderfähig ist.
Ja, das QCG gilt unabhängig vom Alter. Auch ältere Mitarbeiter können durch Weiterbildungen gefördert werden, da das Gesetz darauf abzielt, die gesamte Belegschaft fit für zukünftige Herausforderungen zu machen – insbesondere in Hinblick auf die digitale Transformation.
Ja, es können mehrere Mitarbeiter gleichzeitig für verschiedene oder auch dieselben Weiterbildungen gefördert werden. Der Umfang der Förderung richtet sich nach den Weiterbildungsmaßnahmen und den Kosten für die Qualifizierung.
Ja, das QCG kann auch für die Qualifizierung von neuen Mitarbeitern genutzt werden. Besonders sinnvoll ist dies, wenn neue Mitarbeiter für Aufgabenbereiche geschult werden sollen, in denen sie noch keine Vorkenntnisse haben.
Wenn ein Mitarbeiter die Weiterbildung nicht abschließt, kann dies Auswirkungen auf die Förderung haben. In der Regel muss das Unternehmen nachweisen, warum die Maßnahme nicht abgeschlossen wurde. Es kann dazu kommen, dass die Förderung anteilig zurückgefordert wird, je nachdem, wie viel der Maßnahme bereits durchgeführt wurde.
Es gibt keine Begrenzung, wie viele Weiterbildungen ein Mitarbeiter insgesamt durch das QCG absolvieren kann. Solange die Maßnahme den Qualifikationsbedarf des Unternehmens deckt und die Kriterien des Gesetzes erfüllt, können auch mehrere Weiterbildungen pro Mitarbeiter gefördert werden.